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Aufhebungsvertrag-Experte

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht // Blog

26. Juni 2017 von Gero Bathke | Artikel teilen: Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf Xing teilenAuf LinkedIn teilen

Jobverlust – das Tal der Tränen?

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Zusam­men­fas­sung: Ein dro­hen­der Job­ver­lust – sei es durch Auf­he­bungs­ver­trag oder Kün­di­gung – stellt eine emo­tio­na­le Aus­nah­me­si­tua­ti­on dar. In die­ser Belas­tungs­si­tua­ti­on machen vie­le Arbeit­neh­mer Feh­ler, die sie viel Geld kos­ten und erheb­li­che Nach­tei­le mit sich brin­gen. Ein Ver­ständ­nis für die eige­ne psy­chi­sche Situa­ti­on kann hel­fen, Feh­ler zu ver­mei­den und eine gute Lösung für die Zukunft zu errei­chen.

Auch gestan­de­ne Mana­ger und erfah­re­ne Arbeit­neh­mer haben oft gro­ße Schwie­rig­kei­ten, der Her­aus­for­de­rung eines Job­ver­lus­tes „aus dem Stand“ zu begeg­nen. In die­sem kur­zen Arti­kel möch­te ich Ihnen einen Erklä­rungs­an­satz aus der Pra­xis beschrei­ben.

Die psychische Situation beim Jobverlust: Warum eine schnelle einvernehmliche Trennung selten besser ist

Ein Tren­nungs­ge­spräch bedeu­tet fast immer einen Schock für den Arbeit­neh­mer. Selbst wenn es im Job schon eine Wei­le kri­selt, stellt die kon­kre­te Erklä­rung des Arbeit­ge­bers, das Arbeits­ver­hält­nis been­den zu wol­len, eine enor­me emo­tio­na­le Belas­tung dar. Dabei spielt zunächst das Stig­ma des Job­ver­lus­tes selbst eine Rol­le, in der Fol­ge kom­men dann auch kon­kre­te Ängs­te auf­grund mög­li­cher finan­zi­el­ler Eng­päs­se dazu. Auch dif­fu­se­re Befürch­tun­gen wegen unkla­rer Ansprü­che auf Arbeits­lo­sen­geld, Unsi­cher­hei­ten bei einer erfor­der­li­chen Job­su­che etc. tra­gen zu einer wahr­ge­nom­me­nen Bedro­hung bei.

Höhe­re Abfin­dung mög­lich? Droht eine Sperr­zeit? Sind alle not­wen­di­gen Punk­te gere­gelt?

Warum machen viele Arbeitnehmer gerade in den Anfangsphasen der Trennung so viele Fehler?

Ein dro­hen­der Job­ver­lust wird als ein­schnei­den­des Ereig­nis erlebt. Bei der­ar­ti­gen Wen­de­punk­ten braucht der Mensch Zeit, um den emo­tio­na­len „Ein­schlag“ zu ver­dau­en, bevor er sich ernst­haft mit Lösungs­stra­te­gi­en und Alter­na­ti­ven aus­ein­an­der­set­zen kann. Ein Erklä­rungs­mo­dell aus der Psy­cho­lo­gie unter­teilt desen Pro­zess in sie­ben Pha­sen der Ver­än­de­rung. In der fol­gen­den Dar­stel­lung sind die­se Pha­sen spe­zi­ell im Hin­blick auf das Ereig­nis des Job­ver­lus­tes dar­ge­stellt. Im Zusam­men­hang mit einem Job­ver­lust sind die ers­ten vier Pha­sen beson­ders wich­tig.

Grafische Darstellung der 7 Phasen der Veränderung beim Jobverlust. Wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung drohen oder sogar schon vorliegen, erlebt er dies meist als Schock. Bevor er sich rational und zielgerichtet mit seiner optimalen Vorgehensweise befassen kann, muss er zunächst einmal die emotionale Belastung verarbeiten. Gerade in dieser frühen, häufig von Angst und Unsicherheit geprägten Situation müssen aber Entscheidungen von großer Tragweite gefällt werden.
Bei Auf­he­bungs­ver­trag oder Kün­di­gung durch­lau­fen Arbeit­neh­mer häu­fig das „Tal der Trä­nen“.

Die ers­ten Pha­sen nach dem Ereig­nis (in unse­rem Zusam­men­hang das Tren­nungs­ge­spräch) sind Schock, Ver­nei­nung, Ein­sicht und schließ­lich Akzep­tanz. In die­sem Zeit­raum ist der Betrof­fe­ne star­ken Emo­tio­nen wie Zorn und Frus­tra­ti­on aus­ge­setzt und fühlt sich beson­ders hilf­los. Er erlebt sich als macht­los und schätzt sei­ne Kom­pe­ten­zen beson­ders gering ein. Ins­be­son­de­re wenn im Anschluss an die Ein­sicht, dass der Schritt wohl unver­meid­lich sein wird, eine Akzep­tanz der Situa­ti­on ein­setzt, fal­len vie­le Betrof­fe­ne in eine resi­gna­ti­ve, manch­mal apa­thi­sche Hal­tung, da sie sich kei­ne nutz­brin­gen­de Kom­pe­tenz zutrau­en. Die­se emo­tio­nal schwie­rigs­te Pha­se bei der Bewäl­ti­gung von Ver­än­de­run­gen wird des­halb häu­fig auch als „Tal der Trä­nen“ bezeich­net.

Aus­ge­rech­net in die­ser Pha­se muss ein Arbeit­neh­mer Ent­schei­dun­gen dar­über tref­fen, wie die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses von stat­ten gehen soll. Die zen­tra­le Wei­che ist die Ent­schei­dung für einen Auf­he­bungs­ver­trag oder das Abwar­ten einer Kün­di­gung, gege­be­nen­falls dann ver­bun­den mit einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge und einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung.

An die­ser Stel­le kom­men häu­fig die oben genann­ten Gefüh­le der Macht­lo­sig­keit zusam­men mit dem Impuls, Kon­flik­te nach Mög­lich­keit schnell und ein­ver­nehm­lich zu lösen. Das Stre­ben nach einer Kon­flik­tö­sung ohne Streit ist ein gesell­schaft­lich gewoll­ter und tief in unse­rer Erzie­hung ver­an­ker­ter Wert. Es ver­wun­dert somit nicht, dass die Mehr­zahl der betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer die­se Mecha­nis­men auch auf ihr Arbeits­ver­hält­nis über­tra­gen, zumal eine schnel­le ein­ver­nehm­li­che außer­ge­richt­li­che bzw. vor­ge­richt­li­che Tren­nung durch Auf­he­bungs­ver­trag auch eini­ge Vor­tei­le ver­spricht:

  • Man bekommt mög­li­cher­wei­se schnell ein Zeug­nis
  • Man muss weder vor Kol­le­gen, Freun­den und Fami­lie noch bei der Job­su­che von einer Kün­di­gung spre­chen
  • Man muss nicht vor Gericht

Die­se Gemenge­la­ge führt lei­der regel­mä­ßig dazu, dass Arbeit­neh­mer sich nicht sorg­fäl­tig genug mit den Fall­stri­cken und Risi­ken eines Auf­he­bungs­ver­tra­ges befas­sen. Die Nach­tei­le eines Auf­he­bungs­ver­trags kön­nen indes­sen über­aus gra­vie­rend sein. Allein die zu erwar­ten­de Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld führt oft dazu, dass eine ver­meint­lich sub­stan­zi­el­le Abfin­dung dahin­schmilzt. Häu­fig wer­den bei Auf­he­bungs­ver­trä­gen auch berech­ti­ge Ansprü­che über­se­hen, die dann spä­ter nicht mehr gel­tend gemacht wer­den kön­nen.

Mein Rat: Geben Sie dem ver­ständ­li­chen Impuls, die Sache schnell hin­ter sich zu brin­gen und einen Auf­he­bungs­ver­trag zu unter­schrei­ben, nicht nach. Infor­mie­ren Sie sich genau, wel­che Nach­tei­le für Sie ent­ste­hen kön­nen.

Zur wei­te­ren Infor­ma­ti­on habe ich Ihnen einen Rat­ge­ber mit den 7 wich­tigs­ten Punk­ten beim Auf­he­bungs­ver­trag und vie­le Detail­in­for­ma­tio­nen zusam­men­ge­stellt, sowie eine Check­lis­te für Auf­he­bungs­ver­trä­ge, die im Ein­zel­nen auf­zeigt, was im Ver­trag gere­gelt wer­den muss.

Kategorie: Allgemeines

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Dr. Bathke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Auf aufhebungsvertrag-experte.de schreibt Dr. Bathke über aktuelle, interessante und unterhaltsame Themen aus dem Bereich Arbeitsrecht.

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